So unterstützen Sie

Ihre Zuwendungen sind jederzeit und in jeder Höhe möglich und herzlich willkommen. Sie können die Stiftung auf verschiedenen Wegen durch Spenden oder Zustiftungen unterstützen. 

Spenden und Grundstockspenden

Spenden mit dem Vermerk „Grundstock“ erhöhen das Vermögen der Stiftung und stärken die Stiftung langfristig. Derzeit werden alle Spenden automatisch dem Grundstock der Stiftung zugeführt.

Anlass-Spenden

Anlass-Spenden sind persönliche Aufrufe zum Spenden. Eine Anlass-Spende kann beispielsweise anstelle von Geschenken anlässlich eines Jubiläums oder einer Feier oder aber auch zum Gedenken bei einem Trauerfall erfolgen. Eine Anlass-Spende ist sowohl zweckgebunden als auch in den Grundstock möglich. 

Zustiftungen

Die nachfolgenden Punkte sind bei einer Zustiftung zu beachten:
 
  • Zustiftungen sind möglich ab einer Mindesthöhe von € 2.002 (Ratenzahlungen oder Stiftergemeinschaften möglich),
  • als testamentarische Zustiftung, um die Zukunft über den Tod hinaus mitzugestalten. 

Zustiftungen erhöht das Stiftungskapital, den sog. Grundstock. Über ihre Zinserträge dienen sie langfristig und nachhaltig der Erreichung des Stiftungszwecks.

Als Stifter*in werden Sie regelmäßig über den Fortgang der Stiftung informiert. Es findet einmal jährlich eine Stifterversammlung statt und Sie erhalten den „Stiftungsblick“, ein Informationsblatt für Stifter*innen. Zusätzlich können Sie sich direkt in die Stiftungsgremien einbringen. Eine Mitarbeit in den Gremien ist aber auch möglich, wenn sie nicht Stifter*in sind.