So unterstützen Sie

Sie können die Stiftung auf verschiedenen Wegen durch Spenden oder Zustiftungen unterstützen. 

Spenden

Spenden sind jederzeit und in jeder Höhe möglich und willkommen. Sie werden zeitnah für den Stiftungszweck verwendet.  

Grundstockspenden

Spenden mit dem Vermerk „Grundstock“ erhöhen das Vermögen der Stiftung und stärken die Stiftung langfristig.

Anlass-Spenden

Anlass-Spenden sind ein persönlicher Aufruf zum Spenden. Eine Spende ist sowohl zweckgebunden als auch in den Grundstock möglich. 
 
Eine Anlass-Spende kann beispielsweise anstelle von Geschenken anlässlich eines Jubiläums oder einer Feier oder aber auch zum Gedenken bei einem Trauerfall erfolgen. 

Zustiftungen

Die nachfolgenden Punkte sind bei einer Zustiftung zu beachten:
 
  • Zustiftungen sind möglich ab einer Mindesthöhe von € 2.002 (Ratenzahlungen oder Stiftergemeinschaften möglich),
  • als testamentarische Zustiftung, um die Zukunft über den Tod hinaus mitzugestalten. 

 Zustiftungen gehen immer in das  Stiftungskapital über, erfüllen also über ihre Zinserträge langfristig und nachhaltig den Stiftungszweck.
  
Als Stifter*in werden Sie regelmäßig über den Fortgang der Stiftung informiert. Es findet einmal jährlich eine Stifterversammlung statt und Sie erhalten den „Stiftungsblick“, ein Informationsblatt für Stifter*innen. Zusätzlich können Sie sich direkt in die Stiftungsgremien einbringen. Eine Mitarbeit in den Gremien ist aber auch möglich, wenn sie nicht Stifter*in sind.