Aufbau und Organisation

Der Stiftungsvorstand mit bis zu fünf Mitgliedern führt die Geschäfte der Stiftung.

Das zwölfköpfige Kuratorium  der Stiftung legt die Grundsätze für die Arbeit der Stiftung und für die Verwaltung des Stiftungsvermögens fest und beschließt über die Verwendung der Stiftungsmittel.

Die jährliche Stifterversammlung informiert nicht nur die Stifterinnen und Stifter, sondern regt auch neue Wege an oder schlägt Kandidaten für Vorstand oder Kuratorium vor. Pro Jahr informieren i.A. zwei „Stifterblicke“ über die aktuellen Themen und Projekte und halten so die Verbindung innerhalb der Mitglieder und zu Vorstand und Kuratorium lebendig.

Staatliche und kirchliche Stellen üben die Stiftungs- und Finanzaufsicht aus. 
 
Im Bereich Organisation und Kommunikation wird der der Vorstand unterstützt von einer Mitarbeiterin auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung. Finanziert wird diese Tätigkeit durch eine zweckgebundene Zuwendung der AKB-Stiftung.
Quelle: M.Bode

Unsere Grundsätze

Im Umgang mit Menschen ist es uns besonders wichtig, sorgsam zu sein. Die Praxis der Stiftung ist eng mit den Inhalten, Werten und Zielen des christlichen Glaubens verbunden. 

Darum hält die Stiftung bei ihrer Arbeit die folgenden Grundsätze hoch:

  • Wer spendet oder stiftet, handelt freiwillig und uneigennützig. Daher verbietet sich manipulatives oder drängendes Vorgehen beim Werben von Spenden und Zustiftungen. Seelsorge und Stiftungsarbeit werden strikt getrennt.

  • Die Würde von Spender*innen sowie von Teilnehmenden an Projekten wird geschützt. Bei persönlichen Aufrufen (Anlassspenden) wird der Umgang mit Ergebnissen mit den Gebern abgesprochen.

  • Spenden und Stiftungsmittel werden nur zum vereinbarten Zweck verwendet.

  •  Verwaltungskosten werden offen dargelegt und durch ehrenamtliches Engagement gering gehalten.

  • Buchführung erfolgt ordnungsgemäß mit entsprechender Rechnungslegung und Rechnungsprüfung. Der Jahresbericht ist für alle Stifter*innen einsehbar und wird jährlich vom Kuratorium und vom Landeskirchenamt geprüft. Spenden und Zuwendungen an Stiftungen sind im Rahmen geltender Bestimmungen steuerlich abzugsfähig.

  • Bestimmungen des Datenschutzes werden selbstverständlich eingehalten, insbesondere werden Stifter- oder Spenderlisten nicht getauscht, verkauft oder Dritten verfügbar gemacht. Die Stiftung hat eine von der Kirchengemeinde unabhängige Datei und von kirchlicher Verwaltung getrennte Konten.